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1050 - Die leibeigene Sigena
erste urkundliche Erwähnung Nürnbergs

 

Sigena-Urkunde

Sigena (Betonung auf der ersten Silbe) war eine Leibeigene, eine Unfreie, d. h. eine Magd.

Leibeigenschaft bedeutete, dass sie sich nicht ohne Erlaubnis ihres Herren vom Hof entfernen, wegziehen oder heiraten durfte. Sie musste ihre Arbeitskraft ihrem Herrn zur Verfügung stellen und ihm auch vom Ertrag ihrer Arbeit Abgaben in Form von Feldfrüchten, Tieren oder Geld leisten. Es bedeutete aber auch, dass die Kinder unfrei wären, selbst wenn sie einen freien Mann ehelichte.

Richolf war vermutlich Burgkommandant oder Königshofverwalter.

Im Jahre 1050, als König Heinrich III sich in Nürnberg auf einem Königshof aufhielt, trat Richolf vor seinen König und führte die Magd Sigena an der Hand vor. Forscher vermuten, dass Richolf die Unfreie Sigena heiraten und mit ihr natürlich dann auch freie Kinder wollte.

Der König schlug Sigena eine Münze aus der Hand. Dieser sogenannte Schatzwurf ist eine der vielen Gesten, die in früheren Zeiten statt Verträge galten. Dieser Vorgang wurde in einer Urkunde schriftlich bestätigt.

Inhalt der Urkunde in der Übersetzung etwa so:
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich von Gottes Gnaden, erhabener römischer Kaiser. Kund sei allen unseren christgläubigen Untertanen heute und künftig: Wir haben eine Leibeigene Sigena mit Namen, die ein edler Mann namens Richolf uns an seiner Hand vorführte, und die ihm gehörte, freigemacht, indem wir aus ihrer Hand einen Pfennig mit unserer Hand herausschlugen. Wir haben sie ganz vom Joch der Hörigkeit gelöst, so dass die genannte Sigena von nun an das gleiche Recht und die gleiche Freiheit genießen soll, wie sie die übrigen von Königen und Kaisern freigelassenen Leibeigenen bisher genossen haben. Und damit die von uns geschenkte Freiheit nunmehr ihre dauerhafte und unverletzliche Rechtskraft behalte, haben wir diese Urkunde daraufhin ausgefertigt und durch Eindrücken unseres Siegels beglaubigen lassen.
Ich Winnherius, Kanzler, habe anstatt des Erzkanzlers Bardo die Richtigkeit geprüft. - Gegeben am 16. Juli im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1050... Geschehen zu Noremberc. Viel Glück! Amen.

Aussehen der Urkunde: Sie war in lateinischer Sprache abgefasst. Früher war die Schriftkundigen meist Mönche. Latein war Hof- und Amtssprache und die Sprache der Urkunden. Die Urkunde ist auf Pergament (Tierhaut) geschrieben. Die Namen Richolf und Sigena sind in dem übrigen Schrifttext, der wohl schon vorgefertigt war, eingesetzt. Die Hofkanzlei hatte, wenn der König auf Reisen war, immer einen gewissen Vorrat von bereits geschriebenen Schenkungs- oder Beleihungsurkunden bei sich. Die Echtheit der Urkunden wurde oft doppelt bestätigt (Siegel und Monogram). Auf der vorliegenden Sigena-Urkunde genügte das Siegel.

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