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Ab 1.1.2004 beträgt die Belastungsgrenze für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind 1 v.H. (1%) der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, ansonsten 2 v.H. (§ 62 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)) Die Auslegung "schwerwiegende chronische Krankheit" richtet sich nach § 2 Abs. 2 der Richtlinien zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten (RL vom 22.1.2004): Nach Richtlinientext ist eine Krankheit schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens 1 Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:
Unter chronisch krank fallen grundsätzlich die Krankheitsbilder Diabetes, Asthma, koronare Herzkrankheit und Gelenksentzündungen. Quelle: Behindertenrecht Heft 6/2004 Was wird angerechnet? z. B. Zuzahlungen zu verordneten Medikamenten, verordnete Hilfsmittel, Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalten / Kuraufenthalten, Zuzahlungen zu Fahrten zum Krankenhaus (Sanitäter, evtl. auch Taxi) Praxisgebühr (auch Zahnarzt) und alle weiteren anerkannten Zuzahlungen. Bitte unbedingt die Quittungen sammeln. Antragsstellung: Bei der Krankenkasse ist ein Antragsformular anzufordern und jährlich ausgefüllt (von Versichertem und Arzt) an die Krankenkasse einzuschicken. Wird der Antrag z. B. am Jahresanfang 2005 abgegeben, können gleichzeitig, ohne dass vorher ein Antrag gestellt wurde, die Belege der Zuzahlungen für das vergangene Jahr (in diesem Falle 2004) eingereicht werden, bzw. wenn die Belege noch vorhanden sind, können die letzten 4 Jahre noch beantragt werden, sofern der Arzt bestätigt, dass die Erkrankung/en in diesen Jahren schon bestanden haben. Anmerkungen: Bei vielen Details ist die Anerkennung wieder "Ansichtssache" und das Gesetz nicht eindeutig auslegbar. An einem Beispiel möchte ich das verdeutlichen: Eine Studie hat ergeben, dass die Anträge auf Erhöhung des GdB von 40 oder 50 v.H. auf mindestens 60 v.H. GdB seit der Änderung um 40% zugenommen haben. Dies hat Mehrausgaben in Millionenhöhe zur Folge. Stand: November 2004 |
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