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Telekolleg 2000 - 2002 |
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Sozialkunde |
1. Grundrechte und Rechtsstaat
- Naturrecht
- im Wesen des Menschen begründetes Recht unabhängig von jeder menschlichen Rechtsprechung ( Ûstaatlich gesetztes positives Recht)
- gilt für jeden Menschen und für alle Zeiten
- Wurzel der Menschenrechte
- zurückzuführen auf die Lehre vom Naturrecht der Vorsokratiker (ca. 600 v. Chr.)
- Philosophenschule der Stoa (ca. 300 v. Chr.) Gedanke dass alle Menschen von ihrem Wesen her gleich sind. Mensch im Gegensatz zum Tier ist vernunftbegabt.
- Christliches Denken: Prinzip des christlichen Naturrechts
- ab Ende 18. Jh. Menschenrechte
- Menschenrechte
- Rechte, die jedem Menschen aufgrund seines Wesens zukommen
- ab Ende 18. Jh. aus dem Naturrecht entstanden und formuliert
- sind unverlierbar und unantastbar
- sollen vor Übergriffen der staatlichen Macht schützen
- z. B. Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum (schon formuliert von John Locke)
- In Deutschland im Grundgesetz als Grundrechte verankert (Art. 1 - 19)
- Fundamentalnorm
- Grundsatz der Menschenwürde wurde zur Fundamentalnorm d. h. zum höchsten Wert der Verfassung erklärt
- Deshalb lautet Art. 1 des GG:
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt
- Grundrechte
- in modernen Verfassungen garantierte Menschenrechte
- hier einzeln aufgeführt und näher bestimmt
- Einteilung:
- Individuelle Freiheitsrechte
- Politische, öffentliche Grundrechte
- Soziale Grundrechte
- Grundrechte als einklagbare Rechte - bindendes Recht
- Legislative, Exekutive und Juristiktion sind verpflichtet, die Grundrechte einzuhalten und zu respektieren
- Einschränkung der Grundrechte sind möglich, wenn folgendes verletzt wird:
- Sittengesetz
- verfassungsmäßige Ordnung und die Treue zu ihr
- das Wohl der Allgemeinheit
- Grundrechte sind demokratische Mitwirkungsrechte (Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes)
- Grundgesetz
- Die Verfassung der BRD ist festgelegt im Grundgesetz
- Alle rechtsstaatlichen Normen des Grundgesetzes ermöglichen es den Bürgern, die staatliche Macht zu kontrollieren und sie dem Gemeinwohl und dem Wohl des einzelnen dienstbar zu machen
- Prinzipien des Grundgesetzes (GG)
- die Staatsmacht ist an ein vor- und überstaatliches Recht (die Grundrechte) gebunden
- die Grundrechte bilden die Grundlage für die politische Ordnung für jegliches politisches Handeln
- die Grundrechte sind unantastbar im Wesensgehalt
- Gewaltenteilung
- Rechtswegegarantie
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Normenkontrollverfahren
- die Idee der Grundrechte zu verwirklichen ist jeden Tag wieder neu die Aufgabe aller Bürger und Politiker
- die BRD hat eine streitbare bzw. verteidigungsfähige Demokratie. D. h., keine wertneutrale Ordnung Þaktive Verteidigung der Staatsform mit den Grundrechten
- Die ersten 19 Artikel der GG bestehen aus den Grundrechten
- Die ersten 19 Artikel der GG der BRD ( nicht prüfungsrelevant):
- Art. 1 Schutz der Menschenwürde
- Art. 2 Freiheit der Person
- Art. 3 Gleichheit vor dem Gesetz
- Art. 4 Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Art. 5 Recht der freien Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- Art. 6 Ehe und Familie, Erziehungsrechte der Eltern
- Art. 7 Schulwesen
- Art. 8 Versammlungsfreiheit
- Art. 9 Vereinigungsfreiheit
- Art. 10 Post- und Fernsprechgeheimnis
- Art. 11 Freizügigkeit
- Art. 12 Freiheit der Berufswahl,
Art. 12 a Wehr- und Ersatzdienst- Art. 13 Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art. 14 Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht, Enteignung
- Art. 15 Möglichkeit der Übernahme in Gemeineigentum (Sozialisierung
- Art. 16 Staatsangehörigkeit, Auslieferungsverbot, Asylrecht
- Art. 17 Petitionsrecht,
Art. 17 a Einschränkung von Grundrechten bei Wehr- und Ersatzdienst- Art. 18 Verwirkung von Grundrechten
- Art. 19 Einschränkung von Grundrechten,
Art. 19 Abs. 4 Garantie des Rechtsweges gegen öffentliche Gewalt
- Rechtsstaat
- ein Staat, in de alle Staatsorgane an eine verfassungsmäßige Ordnung gebunden sind
- Macht des Staates ist zum Schutz seiner Bürger begrenzt
- Begrenzung ist besonders in der Gewaltenteilung zu erkennen
- Gewaltenteilung
- es gibt eine horizontale Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
- und eine vertikale Gewaltenteilung (Bundesebene, Länderebene)
Legislative (Gesetzgebung)
Exekutive (vollziehende Gewalt)
Judikative /Rechtsprechung
Bundesebene
Bundestag /-rat
Bundesregierung
Bundesverfassungsgericht
Länderebene
Länderparlamente
Länderregierungen
Gerichte der Länder
- Sozialer Rechtsstaat
- § 20 Abs. 1 GG: die BRD ist ein "demokratischer und sozialer Bundesstaat"
- der Staat ist verpflichtet, für jeden Bürger die notwendigen sozialen und materiellen Voraussetzungen zu schaffen, damit er die im GG garantierten Grundrechte auch wahrnehmen kann (Sozialstaatspostulat)
- Rechtswegegarantie
- Art. 19 Abs. 4 GG sagt, dass jeder, der sich in seinen Rechten durch die öffentliche Gewalt verletzt sieht, das Recht hat, den Rechtsweg zu beschreiten
- daraus dürfen ihm keine negativen Folgen entstehen
- Soziale Rechte
- enthalten in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (Art. 22 - 28) und in der Europäischen Sozialcharta von 1961. Einteilung in 3 Gruppen:
- Rechte auf Arbeit (angemessene und gesicherte Arbeitsbedingungen, auf Beschäftigung, auf bezahlten Arbeitsplatz und Arbeitslosenunterstützung)
- Rechte auf soziale Sicherheit (Vorkehrungen gegen Folgen des Alters, Invalidität, Unfall, Berufsunfähigkeit, Krankheit, Schutz der Mutterschaft)
- Rechte auf sozial-kulturelle Entfaltung(Schutz der Familie, Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben, auf Ausbildung, Bildung und Erziehung)
- Multikulturelle Gesellschaft
- gleichberechtigtes Zusammenleben verschiedener ethnischer, kultureller und religiöser Gruppen
- Basis: Toleranz fremden Lebensweisen gegenüber
- keine Gruppe hat das Recht, eine andere zu verdrängen
- von Minderheiten darf keine einseitige soziale oder kulturelle Anpassung verlangt werden
- Asyl
- griechisch: Freistätte, Zufluchtsort für Verfolgte
- Asylrecht
- garantiertes Recht sichert Schutz vor Verfolgung zu
- früher:
- in griechischen Stadtstaaten garantiertes Recht,
- in Kirchen Asyl gewährleistet, Staat kann nicht zugreifen
- heute: Schutz, den ein Staat demjenigen gewährt, der in einem anderen Staat aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt wird
- Asylbewerber
- Ausländer, die erklären, aus politischen Gründen verfolgt zu sein ("Asyl")
- Prüfung der Asylanträge dauert etwa zwei Monte oder länger
- bei Ablehnung kann der Antragsteller (Asylbewerber) abgeschoben werden
- Verhinderung der Abschiebung z. B. bei Flüchtlingen aus Kriegsgebieten
- Asylanten
- sind anerkannte Asylbewerber
- haben in der BRD Aufenthaltsrecht für die Dauer der Gefahr der Verfolgung
- Aussiedler
- in der BRD lebende Deutschstämmige, die
- in Osteuropa oder Gebieten der ehemaligen Sowjetunion lebten und
- unter Kriegsfolgen bzw. Vertreibung zu leiden haben
- werden deutschen Staatsbürgern gleichgestellt
Geschichtlicher Exkurs (ab hier nicht prüfungsrelevant)
- erste Formulierung von Natur aus gegebenen Menschenrechten von John Locke (Aufklärung Mitte bis Ende 18. Jh.)
- Recht auf Leben, auf Freiheit und auf Eigentum
- Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass der Einzelne seine Freiheitsrechte
(= Menschenrechte, die die private Sphäre schützen) in Anspruch nehmen kann- der von Locke geforderte Staat entsteht durch einen Vertrag
- d. h., dass die staatliche Macht ihre Legitimation nicht mehr von Gott herleiten kann und dass das Volk der eigentliche Souverän ist (Gedanke der Volkssouveränität)
- Damit die Freiheit im Staat gesichert bleibt, müssen die drei Gewalten, die Legislative, die Exekutive und die Judikative getrennt bleiben
- Die Lehre von der Würde des Menschen und ihrer Unantastbarkeit fordert eine universale Toleranz und ist später die Basis für ein internationales Völkerrecht
- Amerika
:
- In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776 sind die Menschenrechte erstmals zu einem Bestandteil der Verfassung erhoben worden
- Frankreich
:
- Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wurde 1789 während der Französischen Revolution verfasst
- Deutschland
:
- In Deutschland wurden mit der Revolution von 1848 von der Nationalversammlung in der Paulskriche die Grundrechte formuliert, traten aber nicht in Kraft, da die Revolution scheiterte
- UNO bzw. UN
:
- Bei Gründung der Vereinten Nationen (UNO bzw. UN) im Juni 1945 in San Francisco war einer der Grundgedanken nicht nur der Frieden der Welt, sondern auch "für die Achtung der Menschenrechte und der fundamentalen Freiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache und der Religion einzutreten"
- 1948 nahm die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights) an