- wenn feste Termine angegeben werden, wird der Einzahlungstag nicht, der
Auszahlungstag schon gerechnet
- wenn ungenaue Termine angegeben werden gilt folgendes:
- ein Jahr = 360 Tage
- Anfang eines Jahres bis Ende eines Jahres 360 Tage
- ein halbes Jahr = 180 Tage
- Mitte eines Jahres bis Ende eines Jahres = 180 Tage
- Anfang eines Jahres bis irgendein Termin unterm Jahr: der 1. Januar wird
mitgezählt
- wird ein ganzes Jahr aufgeteilt, muss zuerst von Anfang des Jahres (also 1. Januar
mitgezählt) und dann der Rest auf ein Jahr mit 360 Tagen ausgerechnet werden
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